ARBEITERKAMMER
Mitglieder der AKNÖ haben Anspruch auf den Akplus-Bildungsbonus.
Kurse in unserem Kursprogramm, die mit dem Akplus gekennzeichnet sind, werden nach Kursabschluss von der AKNÖ mit
50 % der Kurskosten bis max. 120,- € bzw. max. 170,- € für WiedereinsteigerInnen und
75 % der Kurskosten bis max. 220,- € für Arbeitslose gefördert.
Was ist zu machen?
1. vollen Kurspreis einzahlen
2. Kurs besuchen
3. nach Kursende und Erhalt der Kursbestätigung den ONLINE-Antrag für den AKNÖ-Bildungsbonus ausfüllen.
Nach Erfüllung aller Kriterien bekommen Sie den Bildungsbonusbetrag auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
Den ONLINE-Antrag und auch weitere Informationen darüber finden Sie unter: www.noe.arbeiterkammer.at/bildungsbonus
Gefördert werden
- alle Deutschkurse
- Englischkurse bis zum Niveau A2
- bestimmte Ostsprachen
- EDV Einsteiger- und Fortgeschrittenenkurse
- manche Gesundheitskurse
Unsere Sprachkurse sind entsprechend den Niveaus aus dem „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen“ bezeichnet (A1, A2, etc.). Kurse, die mit einem zusätzlichen „+“ gekennzeichnet sind (A1+, A2+), haben ein etwas höheres Niveau.
A1 Anfänger und 2.Semester (3.Semester A1+)
A2 4.Semester und leicht Fortgeschrittene
B1 Fortgeschrittene (BHS-Kenntnisse)
B2 Fortgeschrittene (Matura-Kenntnisse
NÖ. BILDUNGSFÖRDERUNG
Die Volkshochschule Melk ist vom Land NÖ als qualifizierter Bildungsträger anerkannt, d.h. unsere Kursteilnehmer können die NÖ. Bildungsförderung in Anspruch nehmen. Beim Besuch eines berufsspezifischen Weiterbildungskurses während eines Zeitraumes von sechs Jahren ab Erstantragsstellung können insgesamt höchstens 2.640,- Euro als Förderung wie folgt in Anspruch genommen werden:
50 % Kurskosten: ArbeitnehmerInnen unter 45 Jahren und ArbeitnehmerInnen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen
80 % Kurskosten: ArbeitnehmerInnen über 45 Jahre und SozialhilfebezieherInnen,
WiedereinsteigerInnen nach der Kinderkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind.
Für Kurskosten unter 70,-- € wird keine Beihilfe gewährt.
Hobbykurse werden nicht gefördert!
Auf der Internetseite www.noe.gv.at/bildungsfoerderung finden Sie die Förderrichtlinien und ein Antragsformular. Der Antrag kann nur über Internet erfolgen.
Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an uns!
Weitere FÖRDERUNGEN
Zahlreiche Fachgewerkschaften und auch andere Institutionen fördern Weiterbildungsmaßnahmen ihrer Mitglieder.
P.S. Die verwendete maskuline bzw. feminine Sprachform dient der leichteren Lesbarkeit und meint
immer auch das jeweils andere Geschlecht.